Neue Richtlinie für die Prüfung von Scheinwerfer-Einstell-Prüfgeräten
Mit der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 136/2020 vom 11.08.2020 wurde ab dem 01.01.2021 die Neufassung der „Richtlinie für die Prüfung von Scheinwerfer-Einstell-Prüfgeräten“ durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bekannt gegeben.
Gleichzeitig wurde die bisherige Richtlinie für die Prüfung von Scheinwerfer-Einstell-Prüfgeräten (Verkehrsblatt 1981, Seite 392) aus dem Jahr 1981 aufgehoben. Über die neu gefasste „SEP-Prüfrichtlinie“ sind seit dem 01.01.2021 die Anforderungen für die Baumusterfreigabe von Scheinwerfer-Einstell-Prüfgeräten (SEP) und deren Kalibrierfähigkeit, die technischen Anforderungen an die Prüfeinrichtung inklusive des anzuwendenden Prüfverfahrens sowie die Übermittlung der Baumusterfreigaben an die vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) geführte Datenbank neu geregelt.