Zuletzt aktualisiert: 05.2018
In der BRV-Geschäftsstelle wird häufig nachgefragt, wie denn Verstöße gegen bekannte Regelungen der StVZO, die unser Geschäft betreffen, geahndet werden.
So wird zum Beispiel um Auskunft gebeten für den Fall, dass ein Fahrzeug bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne die vorgeschriebene Bereifung fährt. Weiter wird häufig gefragt, was für den Fall gilt, wenn die Reifen keine ausreichende Profiltiefe mehr aufweisen.
Sie finden den aktuellen „Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten“ bei Interesse auf der KBA-Website (www.kba.de) unter der Rubrik:
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