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Zuletzt aktualisiert: 03.2021

Statement des BRV-Rechtsanwalts Dr. Frank Markus Döring

Diese Situation gilt es zu vermeiden während der häufig hektischen Umrüstsaison: Ein Kunde bittet um ein schriftliches Angebot für neue Reifen, das prompt erstellt und zugesandt wird. Erst einige Zeit danach meldet sich der Kunde wieder und will kaufen - in der Zwischenzeit ist die angefragte Dimension aber nicht mehr verfügbar oder nicht mehr zu einem kostendeckenden Preis zu beschaffen. Der Kunde besteht auf Lieferung zum Angebotspreis. 

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