Zuletzt aktualisiert: 12.2025
Der Bundesrat hat am 22. März 2024 dem Vermittlungsergebnis zum Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Weg für die elektronische Rechnung (E-Rechnung) in Deutschland frei gemacht. Hierfür ist folgender Zeitplan vorgesehen:
- Ab 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.
- Ab 1. Januar 2027 sind Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro verpflichtet, an unternehmerische Leistungsempfänger ausschließlich elektronische Rechnungen auszustellen.
- Ab 1. Januar 2028 sind auch alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von bis zu 800.000 Euro verpflichtet, an unternehmerische Leistungsempfänger ausschließlich elektronische Rechnungen auszustellen.
Die vorgenannten Verpflichtungen zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen gelten nicht für Umsätze bis 250 Euro (Kleinbetragsrechnungen) sowie für Fahrausweise.