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Zuletzt aktualisiert: 02.2021

Busse und Nutzfahrzeuge: Winterreifenpflicht für Lenkachsen

Am 1. Juli 2020 trat die Vorschrift zur Ausstattung der vorderen Lenkachsen (zusätzlich zu der bisher bereits verpflichtenden Ausstattung der permanent angetriebenen Antriebsachsen) bei Nutzfahrzeugen und Bussen mit Winterreifen (mit 3PMSF-Kennung) bei winterlichen Straßenverhältnissen in Kraft.

Die Neuregelung gilt für Fahrzeuge der Klassen M2/M3 (Wohnmobile und Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen bis zu 5 t/Busse über 5 t zulässiger Gesamtmasse) sowie N2/N3 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung zwischen 5 und 12 t/über 12 t zulässiger Gesamtmasse). 

Die oben genannten ECE-Richtlinien sind auf der InfoPool-Seite ECE-Richtlinien zu finden. Das FAQ "Situative Winterreifenpflicht" finden Sie auf dieser InfoPool-Seite 

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