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Zuletzt aktualisiert: 05.2025

Regelungen im europäischen Ausland

Das Thema Mischbereifung an Nutzfahrzeugen, Anhängern und Fahrzeugen zur Personenbeförderung hat national bisher so gut wie keine Rolle gespielt, da in Deutschland nach § 36 StVZO in diesem Bereich jegliche Mischbereifung zulässig ist.

Selbst das Verbot von Reifen unterschiedlicher Bauart (Diagonal- und Radialreifen) an einem Fahrzeug gilt hierzulande nur für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t Gesamtgewicht.

Im europäischen Ausland sieht die Rechtslage zum Teil anders aus.

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