Zuletzt aktualisiert: 10.2026
Zum 1. Januar 2020 trat das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz in Kraft. Der Fokus liegt dabei auf der gesetzlich festgeschriebenen Mindestausbildungsvergütung. Die Entwicklung der Mindestausbildungsvergütung sieht wie folgt aus:
- Ausbildungsbeginn 2024:
649,00 € im ersten Lehrjahr; 766,00 € im zweiten Lehrjahr; 876,00 € im dritten Lehrjahr - Ausbildungsbeginn 2025:
682,00 € im ersten Lehrjahr; 805,00 € im zweiten Lehrjahr; 921,00 € im dritten Lehrjahr - Ausbildungsbeginn 2026:
724,00 € im ersten Lehrjahr; 854,00 € im zweiten Lehrjahr; 977,00 € im dritten Lehrjahr - Ausbildungsbeginn 2027:
764,00 € im ersten Lehrjahr; 902,00 € im zweiten Lehrjahr; 1.031,00 € im dritten Lehrjahr