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Zuletzt aktualisiert: 05.2018

Im Zusammenhang mit dem ordnungsgemäßen Umgang mit Radbefestigungsteilen, insbesondere bei Umrüstungen, wird in der BRV-Geschäftsstelle häufig nachgefragt, ob es verbindliche Regelungen gibt, die die Mindestgewindelänge beschreiben bzw. festlegen. D.h. mit wieviel Umdrehungen der Radmuttern ist im Minimum eine ordnungsgemäße und sichere Befestigung des Rades gewährleistet?

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