Zuletzt aktualisiert: 05.2018
Ist eine Kundenreklamation, beispielsweise bei Reifen, bei Vorliegen eines Mangels berechtigt, stehen dem Kunden die aus dem BRV-Reklamationsleitfaden bekannten Rechte zur Verfügung, nämlich entweder
- Nacherfüllung (Nachbesserung)
- Ersatzlieferung
- Rücktritt vom Vertrag (Wandlung)
- Herabsetzen des Kaufpreises (Minderung).
In der Praxis hat der Handelsbetrieb einmal das Recht auf Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung. Wird das ordentlich gemacht, sind damit die berechtigten Ansprüche des Kunden in aller Regel erfüllt.