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Zuletzt aktualisiert: 03.2023
PKW-Reifen (C1-Reifen)
  • Hinterachslast Zugfahrzeugen der Klassen M1 und N1 mit Anhänger der Klassen O1 und O2 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h):
    Tragfähigkeitszuschlag von maximal 15% mit einer Reifenfülldruckerhöhung von mindestens 0,2 bar bzw. nach Herstellervorgabe (UN-ECE R 142 Abschnitt 5.2.4.1).
  • Einsatz auf Anhängern der Klassen O1 und O2 mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 100 km/h:
    Tragfähigkeitszuschlag des Reifens in Einzelanordnung muss mindestens 0,45 x maximaler Achslast betragen (entspricht Zuschlag von ca. 11.1%)
    Tragfähigkeit des Reifens in Zwillingsanordnung muss mindestens 0,24 x maximaler Achslast betragen (entspricht Zuschlag von ca. 4,1 %).
  • Tragfähigkeit in Zwillingsanordnung:
    In Zwillingsanordnung von C1 – Reifen beträgt die zulässige Achslast
    1,85 x der Einzeltragfähigkeit der Reifen. Bezgl. des erforderlichen Mittenabstandes ist der Hersteller zu befragen.
  • Tragfähigkeitszuschläge bei Einsatz auf Fahrzeugen mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit unter 60 km/h:
    Die Tragfähigkeit der Reifen erhöht sich in Relation zur maximalen Höchstgeschwindigkeit wie folgt: 

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