Zuletzt aktualisiert: 03.2023
PKW-Reifen (C1-Reifen)
- Hinterachslast Zugfahrzeugen der Klassen M1 und N1 mit Anhänger der Klassen O1 und O2 (zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h):
Tragfähigkeitszuschlag von maximal 15% mit einer Reifenfülldruckerhöhung von mindestens 0,2 bar bzw. nach Herstellervorgabe (UN-ECE R 142 Abschnitt 5.2.4.1). - Einsatz auf Anhängern der Klassen O1 und O2 mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit 100 km/h:
Tragfähigkeitszuschlag des Reifens in Einzelanordnung muss mindestens 0,45 x maximaler Achslast betragen (entspricht Zuschlag von ca. 11.1%)
Tragfähigkeit des Reifens in Zwillingsanordnung muss mindestens 0,24 x maximaler Achslast betragen (entspricht Zuschlag von ca. 4,1 %). - Tragfähigkeit in Zwillingsanordnung:
In Zwillingsanordnung von C1 – Reifen beträgt die zulässige Achslast
1,85 x der Einzeltragfähigkeit der Reifen. Bezgl. des erforderlichen Mittenabstandes ist der Hersteller zu befragen. - Tragfähigkeitszuschläge bei Einsatz auf Fahrzeugen mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit unter 60 km/h:
Die Tragfähigkeit der Reifen erhöht sich in Relation zur maximalen Höchstgeschwindigkeit wie folgt: