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Zuletzt aktualisiert: 08.2025

In der Verkehrsblatt‐Verlautbarung Nr. 190 vom 30.11.2020 (Verkehrsblatt 2020, Heft 24) wird festgelegt, welche Anforderungen von den für die Durchführung der technischen Fahrzeugüberwachung relevanten Messgeräte beziehungsweise Prüfgeräte ab dem 01.01.2021 erfüllen müssen. Grundsätzlich sind dies die gleichen Anforderungen wie schon nach der Verkehrsblatt‐Verlautbarung Nr. 115 aus dem Jahr 2016. Allerdings sind interne Rückführungen als Alternative zu der Kalibrierung der Messgeräte durch ein akkreditiertes Kalibrierlabor ab dem 01.01.2021 nicht mehr zugelassen.

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