Zuletzt aktualisiert: 05.2018
Änderung des Personalausweisgesetzes: Scannen und Kopieren von Personalausweisen ist erlaub
Mit dem neu eingeführten § 20 Abs. 2 Personalausweisgesetz ist das Ablichten (Kopie, Scan, Fotografie) von Personalausweisen zulässig. Bisherige Unsicherheiten in der Praxis dürften damit der Vergangenheit angehören.