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Zuletzt aktualisiert: 05.2018

Änderung des Personalausweisgesetzes: Scannen und Kopieren von Personalausweisen ist erlaub

Mit dem neu eingeführten § 20 Abs. 2 Personalausweisgesetz ist das Ablichten (Kopie, Scan, Fotografie) von Personalausweisen zulässig. Bisherige Unsicherheiten in der Praxis dürften damit der Vergangenheit angehören. 

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