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Zuletzt aktualisiert: 08.2020

Thema: zulässige „Serienbereifung“

Wir hatten in den Trends & Facts 4/05 (S. 44/45) und 6/05 (S. 48/49) bereits umfangreich über die ab 1. Oktober 2005 gültigen neuen EU-Fahrzeugpapiere informiert, die alle ab diesem Zeitpunkt neu zugelassenen Fahrzeuge (Neufahrzeuge und Besitzumschreibungen) betrifft. Entscheidend dabei ist, dass in diesen Papieren – hier Zulassungsbescheinigung Teil I für den früheren Fahrzeugschein – nunmehr unter Ziffer 15 nur noch eine Reifendimension aufgeführt ist, während in den „alten Fahrzeugscheinen“ unter Ziffer 20-23 und Ziffer 33 alle vom Fahrzeughersteller für das betreffende Fahrzeug freigegebenen Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt waren. Das bedeutet, dass nunmehr als Informationsquelle bezüglich der vom Fahrzeughersteller freigegebenen und damit für das Fahrzeug grundsätzlich zulässigen Rad-/Reifenkombinationen (auch Serienbereifung genannt) seitens der Automobilhersteller nur noch das so genannte COC-Papier (Certification of Conformity) beziehungsweise die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, die der Käufer des neuen Fahrzeuges beim Kauf vom Automobilhersteller mit ausgehändigt bekommt, zur Verfügung steht. 

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