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Zuletzt aktualisiert: 05.2026

Ab dem 12. August 2026 gilt in Deutschland die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR; darauf basierend wird auch das nationale Verpackungsgesetz novelliert.

Die EU-Richtlinie wird durch die Verordnung (EU) 2025/40 vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle –  EU-Verpackungsverordnung (PPWR)  – abgelöst. Ab dem 12. August 2026 gelten EU-weit die Vorgaben der PPWR.

Um das reibungslose Zusammenspiel von PPWR und deutschem Recht sicherzustellen, ersetzt das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG). Die etablierten Strukturen (duale Systeme, ZSVR, Systembeteiligungspflicht und Pfandsystem) bleiben bestehen und werden verbessert. 

Ziele des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG):

  • Verschärfung von Nachhaltigkeitsanforderungen
  • Förderung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen
  • Erhöhung von Recyclingquoten zur Abfallvermeidung

Das VerpackDG konzentriert sich auf die folgenden zentralen Punkte:

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