Ab dem 12. August 2026 gilt in Deutschland die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR; darauf basierend wird auch das nationale Verpackungsgesetz novelliert.
Die EU-Richtlinie wird durch die Verordnung (EU) 2025/40 vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle – EU-Verpackungsverordnung (PPWR) – abgelöst. Ab dem 12. August 2026 gelten EU-weit die Vorgaben der PPWR.
Um das reibungslose Zusammenspiel von PPWR und deutschem Recht sicherzustellen, ersetzt das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG). Die etablierten Strukturen (duale Systeme, ZSVR, Systembeteiligungspflicht und Pfandsystem) bleiben bestehen und werden verbessert.
Ziele des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG):
- Verschärfung von Nachhaltigkeitsanforderungen
- Förderung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen
- Erhöhung von Recyclingquoten zur Abfallvermeidung
Das VerpackDG konzentriert sich auf die folgenden zentralen Punkte: