Zuletzt aktualisiert: 08.2026
Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes bildet die Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie ist Grundvoraussetzung für die Schaffung und Erhaltung sicherer und gesunder Arbeitsplätze. Denn aus ihr leitet der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen ab, um die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten zu erhalten und zu verbessern.