Zuletzt aktualisiert: 05.2025
Zulässige Bereifung für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse
Bei der zulässigen Bereifung für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse treten in der Praxis immer wieder Probleme bzw. unterschiedliche Interpretationen, insbesondere hinsichtlich des zulässigen Speedindex der Bereifung, auf.
Ursache ist die Bewertung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit nach § 36 der StVZO, dort wird in Analogie zur ECE R 142 Abschnitt 5.2.3.2.4 ausgeführt: