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Zuletzt aktualisiert: 08.2020

Die Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe 554 (TRGS 554) „Abgase von Dieselmotoren“ wurde von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) am 18.03.2019 veröffentlicht.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat am 18.03.2019 die Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe 554 (TRGS 554) „Abgase von Dieselmotoren“­ mit Stand Januar 2019 veröffentlicht. Sie ist für Kfz-Betriebe in allen Arbeitsbereichen relevant, in denen Dieselmotorenemissionen auftreten können. 

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