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Zuletzt aktualisiert: 05.2018

Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

Unterschiedliche Auslastungen, saisonbedingte Spitzenbelastungen und Kostengründe erfordern in vielen Betrieben flexiblen Personaleinsatz. Dazu kann das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) helfen.

Grundsätzlich soll jeder Arbeitsvertrag schriftlich geschlossen werden, das gilt auch und besonders bei diesen besonderen Arbeitsverhältnissen.

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