Zuletzt aktualisiert: 05.2018
Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
Unterschiedliche Auslastungen, saisonbedingte Spitzenbelastungen und Kostengründe erfordern in vielen Betrieben flexiblen Personaleinsatz. Dazu kann das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) helfen.
Grundsätzlich soll jeder Arbeitsvertrag schriftlich geschlossen werden, das gilt auch und besonders bei diesen besonderen Arbeitsverhältnissen.