Direkt zum Inhalt
Zuletzt aktualisiert: 10.2023

Nach § 3 KrWG sind Abfälle alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.

Konkret: Der Fahrer eines Pkws kauft sich neue Reifen, lässt diese montieren und will die alten Reifen nicht mehr haben. Er hat einen Entledigungswillen und somit sind die alten Reifen Abfall i.S.d. KrWG, auf wenn es sich z.B. um einen voll funktionsfähigen Reifen mit einer Restprofiltiefe von 5mm aufweist.

Aber wie kann die Abfalleigenschaft beendet werden, damit dieser Reifen als Gebrauchtreifen vermarktet werden kann?

Inhalt