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Zuletzt aktualisiert: 03.2017

Auch ein Thema für den Reifenfachhandel!

Für die Verkehrssicherheit und Ladungssicherung des Fahrzeugs sind grundsätzlich der Fahrzeugführer und -halter verantwortlich.  

Dennoch kann den Reifenfachhändler eine Verantwortung treffen, denn er hat gegenüber seinem Kunden Aufklärungs- und Hinweispflichten. Diese resultieren als sog. „Nebenpflichten“ unmittelbar aus dem Werk- oder Kaufvertrag. Der Reifenhändler muss den Kunden darauf hinweisen, dass Reifen, die nicht durch Spanngurte oder ähnliches gesichert sind, ein potenzielles Risiko für Leib und Leben darstellen. Dies gilt umso mehr, wenn die Reifen nicht im Kofferraum, sondern im Kundenfahrzeug selbst transportiert werden sollen. Hat der Kunde keine eigenen Spanngurte zur Hand, sollte er auf die Möglichkeit hingewiesen werden, Spanngurte vor Ort erwerben zu können. 

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