Zuletzt aktualisiert: 05.2018
Der Eigentumsvorbehalt ist für den Reifenfachhandel das einzige halbwegs wirksame Mittel, Warenkreditforderungen zu sichern. Durch das Geltendmachen von Eigentumsvorbehaltsrechten wird man in der Praxis zwar kaum die komplette Forderung realisieren können, das ist aber immer noch besser als komplette Forderungsausfälle bei zahlungsunfähigen Kunden oder in einem Insolvenzverfahren zu riskieren.