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Zuletzt aktualisiert: 03.2021

Fortbildung

zum Erlangen einer Teilausübungsberechtigung für wesentliche Tätigkeiten des Vulkaniseur- und Reifenmechaniker-Handwerkes nach § 7a Handwerksordnung

1. Zulassungvoraussetzung:
    Meister des Kraftfahrzeugtechniker-Handwerks.

2. Umfang der zu erlangenden Teilausübungsberechtigung:
    Reparatur und Instandsetzung von PKW-, Leicht-LKW- und LKW-Reifen der Reifenklassen C1, C2 und C3.

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