Zuletzt aktualisiert: 03.2021
Fortbildung
zum Erlangen einer Teilausübungsberechtigung für wesentliche Tätigkeiten des Vulkaniseur- und Reifenmechaniker-Handwerkes nach § 7a Handwerksordnung
1. Zulassungvoraussetzung:
Meister des Kraftfahrzeugtechniker-Handwerks.
2. Umfang der zu erlangenden Teilausübungsberechtigung:
Reparatur und Instandsetzung von PKW-, Leicht-LKW- und LKW-Reifen der Reifenklassen C1, C2 und C3.