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Zuletzt aktualisiert: 03.2019

Deaktivierung RDKS - aktenkundige Bestätigung

Die Deaktivierung eines gesetzlich vorgeschriebenen direkten RDKS – etwa durch den Betrieb mit Umrüst- oder Winterrädern ohne Sensoren – ist unzulässig. Bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO wird dies als erheblicher Mangel gewertet. 

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