Zuletzt aktualisiert: 03.2019
Deaktivierung RDKS - aktenkundige Bestätigung
Die Deaktivierung eines gesetzlich vorgeschriebenen direkten RDKS – etwa durch den Betrieb mit Umrüst- oder Winterrädern ohne Sensoren – ist unzulässig. Bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO wird dies als erheblicher Mangel gewertet.