Zuletzt aktualisiert: 01.2026
Seit dem 1. Januar 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland. Die Festlegung und Anpassung des Mindestlohns erfolgt durch die Mindestlohnkommission, die 2015 eingerichtet wurde. Diese Kommission setzt sich zusammen aus:
- Vertretern der Arbeitgeberverbände
- Vertretern der Gewerkschaften
- Unabhängigen Wissenschaftlern, die beratend tätig sind.
Der gesetzliche Mindestlohn wird wie folgt festgelegt:
- Zum 1. Januar 2027: 14,60 Euro (Beschluss vom 27. Juni 2025)
- Zum 1. Januar 2026: 13,90 Euro (Beschluss vom 27. Juni 2025)
- Zum 1. Januar 2025: 12,82 Euro (Beschluss vom 26. Juni 2023)
Es gibt einige Ausnahmen vom Mindestlohn, z. B. für Auszubildende, ehrenamtliche Tätigkeiten und Praktika unter einer bestimmten Dauer.