Zuletzt aktualisiert: 03.2017
Grundzüge der Arbeitnehmerhaftung
Wann kann ich bei meinem Arbeitnehmer Regress nehmen?
Problem: „Können wir unseren Mitarbeiter zur Haftung heranziehen? In letzter Zeit haben sich die Schäden, die er durch Unachtsamkeit verursacht hat, gehäuft und so langsam sehen wir es nicht mehr ein, alle Schäden allein zu tragen.“
Hier die Antwort:
Nach den Umständen des Einzelfalles kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer abmahnen oder ihm – im Extremfall – außerordentlich kündigen. Parallel dazu besteht aber unter Umständen auch die Möglichkeit, den Arbeitnehmer zum – zumindest teilweisen – Ausgleich des finanziellen Schadens heranzuziehen, ihn also (mit-)haften zu lassen.