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Zuletzt aktualisiert: 05.2025

ABE – Allgemeine Betriebserlaubnis (nach § 19 StVZO)

Bei jedem Fahrzeug werden in der Fahrzeug-Betriebserlaubnis (nationale ABE oder EG-/ECE-Typengenehmigung) und ihren Nachträgen die serienmäßigen und freigegebenen Rad- und Reifengrößen erfasst.

Eine Umrüstung der Räder und Reifen auf freigegebene und im Fahrzeugschein gelistete Dimensionen kann meist ohne weitere Prüfung durchgeführt werden.

Außerhalb der in der Fahrzeug-ABE erfassten Rad-/Reifendimensionen nennen die Fahrzeughersteller freigegebene Alternativen, die nach einer § 19 (2) StVZO-Begutachtung (mit entsprechendem Nachtrag in den Papieren) gefahren werden dürfen.

Räderhersteller lassen bei einer Technischer Überwachungsorganisation (TÜ) Rad-/Reifenkombinationen auf ihre Verwendbarkeit für unterschiedliche Fahrzeugmodelle und auf Dauerfestigkeit prüfen und beantragen eine Fahrzeugteile-ABE, erkennbar an der im Rad eingegossenen KBA-Nummer des Kraftfahrtbundesamtes.

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