Die Europäische Reifenkennzeichnungs-Verordnung EU(VO) 2020/740, gültig seit dem 1. Mai 2021, legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung, externem Rollgeräusch und den Wintereigenschaften eines Reifens fest. Ziel ist mehr Sicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit im Straßenverkehr durch die Förderung von kraftstoffsparenden, sicheren und leisen Reifen. Dem Verbraucher ermöglicht die Kennzeichnung, sich bereits vor dem Reifenkauf auf einer breiteren Grundlage zu informieren und diese Kriterien neben denen anderer Reifentests in seine Kaufentscheidung einzubeziehen.
Die EU-Verordnungen 2009/1222 und 2011/1235 sind mit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung seit dem 1. Mai 2021 aufgehoben.
Weitere Informationen zum EU-Reifenlabel finden Sie unter: www.dasreifenlabel.de
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