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Zuletzt aktualisiert: 03.2025

Die EU-Verordnung 2019/2144  sieht eine „RDKS-Pflicht“ für Nutzfahrzeuge/Busse und schwere Anhänger/Auflieger – oder genauer gesagt: für alle Fahrzeuge der Klassen N1 bis 3, M2 und 3 sowie O3 und 4 – vor. Seit Juli 2022 gilt diese für neue Typengenehmigungen und seit Juli 2024 auch für neu zugelassene Fahrzeuge.

Im Unterschied zur bestehenden RDKS-Pflicht bei Pkw (Fahrzeugklasse M1) ist bei Nutzfahrzeugen neben der ziehenden auch die gezogene Einheit (> 3,5 zGG)  in das Reifendruck-Kontrollsystem mit zu integrieren. Dies erfordert eine standardisierte Schnittstelle zwischen diesen Einheiten, drahtgebunden oder „over the air“, um die Informationen beider Einheiten an den Fahrer weiterleiten zu können. Alternativ zu den bei Nutzfahrzeugen der genannten Klassen (außer N1) wahrscheinlich nur direkt messenden Reifendruck-Kontrollsystemen sind auch Reifenfüllsysteme (Tyre Pressure Refill System, kurz TPRS) und Reifendruckregelanlagen (Central Tyre Inflation System, CTIS) zulässig, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die technischen Vorgaben für diese Systeme werden in der ECE-R 141 festgelegt, die derzeit überarbeitet wird.

wdk/BRV - Schulungsvideos Montage-/Demontageanleitung Nutzfahrzeugreifen

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