Zuletzt aktualisiert: 05.2025
Dieselmotoren – Einführung der Messung der Partikelanzahlkonzentration (PN-Messung)
An Dieselfahrzeugen (EURO 6/VI) ist seit dem 01.07.2023 die PN-Messung endgültig anzuwenden. D.h. ab diesem Datum ist die Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems (UMA) bzw. die Abgasuntersuchung (AU) bei den o.g. Dieselfahrzeugen ausschließlich mit einem zugelassen und kalibrierten PN-Messgerät in Verbindung mit dem Geräteleitfaden zur Bedienerführung (Software-Version 6) durchzuführen. Die Rechtsgrundlage zur Durchführung der bisherigen Trübungsmessung (Software-Versionen 4, 5, 5.01) erlischt somit für Dieselfahrzeuge der Emissionsklasse „EURO 6/VI“.