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RDKS - Haftungsfragen REDI-Sensor

Zuletzt aktualisiert: 03.2025

Seit der Markteinführung des Continental/VDO REDI-Sensors ist die Fragestellung heftig diskutiert worden, ob durch den Einbau (das Einkleben) des Gummi-Containers in den Reifen die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) des Reifenherstellers für den Reifen erlischt.

Dies wurde nun eindeutig geklärt und von den maßgeblichen Reifenherstellern im Nachgang zum wdk-Schreiben vom Mai 2014 (siehe Abbildung 1) bestätigt:

Bei sach- und fachgerechter Montage (= dem Einkleben) des Gummi-Containers nach Herstellervorgabe (Montageanleitung zum VDO REDI-Sensor Valveless VL, insbesondere hinsichtlich des Punktes 4 „Installation“) erlischt die generelle Sachmängelhaftung des ­Reifenherstellers zum Reifen – wie bei der Instandsetzung/Reparatur des Reifens – nicht! 

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Abb. 1: wdk-Schreiben zur Haftung beim Einbau des REDI-Sensors

Dagegen haftet für die Montage (Einkleben) des Gummi-Containers selbstverständlich der Ausführende selbst! Bitte beachten Sie daher unbedingt die Montageanleitung zum VDO 

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Abb. 2: Montageanleitung zum VDO REDI-Sensor

REDI-Sensor Valveless „VL“, insbesondere die Punkte 4 „Installation“, (Abbildung 2) und 4.3 ­„zugelassene Reifen“: „Alle Standard-Reifen für Pkw und Kleintransporter sind zum Einbau eines VDO REDI-Sensors VL geeignet, solange die zum Einkleben benötigte Fläche im Reifen eben ist“ (Ø 40 mm, 1.6 in, siehe Abbildung 3).

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Abb. 3: Herstellervorgaben für das Einkleben des REDI-Sensors

Das heißt allerdings im Umkehrschluss, dass genau hier der Fachmann (­Ausführende) entscheiden muss, ob die zum Einkleben benötigte Fläche im Reifen eben und in ­ausreichendem Maße (Ø 40 mm) vorhanden ist, wie auch die Beispiele in Abb. 4 zeigen.

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Abb. 4: Beispiele für geeignete und ungeeignete Einklebepositionen des REDI-Containers

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