RDKS - Haftungsfragen REDI-Sensor
Seit der Markteinführung des Continental/VDO REDI-Sensors ist die Fragestellung heftig diskutiert worden, ob durch den Einbau (das Einkleben) des Gummi-Containers in den Reifen die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) des Reifenherstellers für den Reifen erlischt.
Dies wurde nun eindeutig geklärt und von den maßgeblichen Reifenherstellern im Nachgang zum wdk-Schreiben vom Mai 2014 (siehe Abbildung 1) bestätigt:
Bei sach- und fachgerechter Montage (= dem Einkleben) des Gummi-Containers nach Herstellervorgabe (Montageanleitung zum VDO REDI-Sensor Valveless VL, insbesondere hinsichtlich des Punktes 4 „Installation“) erlischt die generelle Sachmängelhaftung des Reifenherstellers zum Reifen – wie bei der Instandsetzung/Reparatur des Reifens – nicht!

Abb. 1: wdk-Schreiben zur Haftung beim Einbau des REDI-Sensors
Dagegen haftet für die Montage (Einkleben) des Gummi-Containers selbstverständlich der Ausführende selbst! Bitte beachten Sie daher unbedingt die Montageanleitung zum VDO


Abb. 2: Montageanleitung zum VDO REDI-Sensor
REDI-Sensor Valveless „VL“, insbesondere die Punkte 4 „Installation“, (Abbildung 2) und 4.3 „zugelassene Reifen“: „Alle Standard-Reifen für Pkw und Kleintransporter sind zum Einbau eines VDO REDI-Sensors VL geeignet, solange die zum Einkleben benötigte Fläche im Reifen eben ist“ (Ø 40 mm, 1.6 in, siehe Abbildung 3).

Abb. 3: Herstellervorgaben für das Einkleben des REDI-Sensors
Das heißt allerdings im Umkehrschluss, dass genau hier der Fachmann (Ausführende) entscheiden muss, ob die zum Einkleben benötigte Fläche im Reifen eben und in ausreichendem Maße (Ø 40 mm) vorhanden ist, wie auch die Beispiele in Abb. 4 zeigen.

Abb. 4: Beispiele für geeignete und ungeeignete Einklebepositionen des REDI-Containers