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RDKS - Lebensdauer Sensorbatterien

Zuletzt aktualisiert: 03.2025

Begrenzte Lebensdauer von Sensorbatterien

Direkt messende Reifendruck-Kontrollsysteme funktionieren nur, wenn die Sensoren funktionsfähig sind – was wiederum nur der Fall ist, solange die in den Sensoren eingebauten Batterien noch Energie hergeben.

Da die Sensorhersteller für ihre fest eingebauten Sensorbatterien nur eine begrenzte Lebensdauer von in der Regel fünf bis sieben Jahren angeben und Reifendruck-Kontrollsysteme seit 1. November 2014 gesetzlich vorgeschrieben sind, werden sich Reifenservicebetriebe darauf einstellen müssen, dass die Sensoren direkter RDKS ab 2019 sukzessive aufgrund verbrauchter Batterien ausfallen können – bei intensiver Beanspruchung des RDKS, z. B. durch Gebrauch des Fahrzeugs im Taxibetrieb oder Kurierdienst oder durch Fehlfunktionen, auch schon eher.

Das Problem dabei ist, dass RDKS-Sensoren der aktuellen Generation – sowohl OE-Sensoren als auch Ersatzmarktmodelle – keine Funktion hinterlegt haben, die es erlaubt, die Restkapazität der fest eingebauten Batterien zu ermitteln. Im Rahmen der Eingangs- und ­Ausgangskontrolle beim Reifenservice und der saisonweisen Einlagerung der Räder kann der Reifenservicebetrieb lediglich feststellen und dokumentieren, ob das System im Moment der Prüfung funktionsfähig ist oder nicht. Kommt es danach zu einem Ausfall der Sensorbatterie, ist insbesondere in folgenden Fällen mit Kundenreklamationen zu rechnen:

  • Nach erfolgter Reifenmontage wurde bei der Auslieferung des Fahrzeuges im Rahmen der Ausgangskontrolle zwar festgestellt und dokumentiert, dass das RDKS funktionsfähig ist, aber nach kurzer Zeit läuft die Lebensdauer der Batterie ab. Der Kunde reklamiert das nicht mehr funktionsfähige RDKS, die Sensoren müssen kostenpflichtig ersetzt werden.
  • Bei der Annahme von Sommer- oder Winterrädern zur Einlagerung ergibt die ordnungsgemäß durchgeführte und dokumentierte Eingangsprüfung des Systems ein „o.k.“. 
    Während der Einlagerung läuft aber die Lebensdauer der Batterien trotz extrem geringen Energieverbrauchs im „Stand-By-Modus“ aus, so dass das System bei der Wiedermontage der Räder nicht mehr funktioniert und auch hier die Sensoren kostenpflichtig erneuert werden müssen.
  • Bei Auslieferung des Fahrzeuges mit den vorher eingelagerten Rädern wurde bei der ­­Ein- und Ausgangskontrolle zwar die Funktionsfähigkeit des RDKS festgestellt und dokumentiert, aber nach kurzer Zeit läuft die Lebensdauer der Batterie ab. 
    Der Kunde reklamiert das nicht mehr funktionsfähige RDKS, die Sensoren müssen auch hier kostenpflichtig ersetzt werden.

Auseinandersetzungen um die Übernahme der Kosten für den notwendigen Sensorersatz in solchen Fällen sollte der Reifenfachhandel vorbeugen. Deshalb empfiehlt es sich, grundsätzlich alle Kunden, deren Fahrzeuge ein direktes RDKS haben, bei Entgegennahme von Rädern für die Einlagerung und bei der Montage von Rädern/Reifen ans Kfz einen ausdrücklichen und schriftlichen Hinweis zu geben. 

Hier eine Musterformulierung:

„Das Reifendruckkontrollsystem (RDKS) wurde bei der Eingangskontrolle und der Auslieferung des Fahrzeuges geprüft und die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit festgestellt. Die verbleibende Restkapazität der fest eingebauten Batterien der Sensoren ist aber technisch definitiv nicht prüfbar und kann daher nicht gewährleistet werden.“

Diese Kundeninformation sollte sowohl auf Rechnung/Lieferschein als auch im Einlagerungsvertrag und im Einlagerungsprotokoll gegeben werden!

Die vom BRV entwickelten Muster für Einlagerungsvertrag und Einlagerungsprotokoll wurden bereits um diesen Hinweis ergänzt und stehen in aktualisierter Fassung auf der BRV-Website (www.bundesverband-reifenhandel.de) unter der Rubrik:

Mitglieder > Service > Recht > Allgemein

zur Verfügung.

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