Auswuchten - technische Notwendigkeit
Technische Notwendigkeit des Auswuchtens von Rädern und Folgen für die Sachmängelhaftung im Reifenfachhandel!
Immer wieder gibt es Anfragen hinsichtlich der technischen Notwendigkeit des Auswuchtens von Rädern und damit möglicherweise entstehender sachmängelhaftungsrechtlicher Probleme für den Reifenfachhandel.
Grundsätzlich ist dazu anzumerken, dass gemäß StVO primär der Fahrzeugführer/Fahrzeughalter verpflichtet ist, für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges zu sorgen. Nimmt er allerdings die Dienstleistung einer Fachwerkstatt (eines Reifenfachhandelsbetriebes) in Anspruch, kann man davon ausgehen, dass er damit dieser Pflicht nachgekommen ist, da man unterstellt, dass diese Dienstleistung dort sach- und fachgerecht (nach dem aktuellen Stand der Technik) und auf Basis der gesetzlichen Grundlagen (z. B. StVZO) ausgeführt wird. Dementsprechend steht der ausführende Betrieb im Rahmen der Sachmängelhaftung auch gegenüber dem Kunden gesetzlich in der Pflicht.
Inwieweit besteht eine generelle technische Notwendigkeit des Auswuchtens von Rädern vor diesem Hintergrund (aktueller Stand der Technik in dieser Beziehung)? Der BRV hat sich dazu an die deutschen Automobilhersteller – Audi, BMW, Mercedes, Porsche und VW – gewandt, denn nur die Automobilhersteller können dazu verbindliche Aussagen machen. Das Ergebnis liegt vor und wird Ihnen hiermit in dem folgenden Grundsatzstatement zu Kenntnis gegeben:
Technische Notwendigkeit des Auswuchtens (auch aus Sicht der Automobilhersteller):
- Eine Unwucht des Rades von 10 Gramm wirkt durch die Fliehkraft im Fahrbetrieb bei 100 km/h immerhin wie ca. 2,5 Kilogramm. Bei 200 km/h jedoch beanspruchen ca. 10 Kilogramm Rad-/Reifen, Radlager, Achsaufhängung und Karosserie über-mäßig.
- Daraus ergibt sich die technische Notwendigkeit des Auswuchtens der Räder aller Radpositionen sowohl in Bezug auf die Sicherheit, d.h. über die Erhöhung der Geschwindigkeit und die Zunahme der Unwucht nimmt die Kontaktfläche zwischen Reifen und Fahrbahn ab. Bei erhöhten Restunwuchten und hohen Geschwindigkeiten besteht durchaus die Gefahr, dass der Fahrer unkontrollierte Lenkbewegungen ausführt (Sicherheitsrisiko), als auch den Komfort, d. h. die Fahrzeugunruhe steigt mit Erhöhung der Fahrzeuggeschwindigkeit. Lenkradzittern und Fahrzeugvibrationen führen zu Kundenreklamationen. Darüber hinaus hat es auch Auswirkungen auf die Fahrzeuglebensdauer, denn auf Grund der permanenten Krafteinleitung reduziert sich die Lebensdauer der Achs- und Karosseriebauteile.

Quelle: a.s.k analyse strategie konzept, Frankfurt – unter Verwendung einer Abbildung von ©Karin & Uwe Annas/Fotolia für Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH
Folgen für die Sachmängelhaftung:
- Da die oben beschriebene technische Notwendigkeit des Auswuchtens den aktuellen Stand der Technik durch die Automobilhersteller beschreibt, ist sie Grundlage der Bewertung hinsichtlich der sach- und fachgerechten Arbeiten eine Fachbetriebes, mit denen er den Kunden gegenüber im Zweifelsfalle in der Sachmängelhaftung steht.
- Insofern ist das Auswuchten der Räder aller Radpositionen unverzichtbarer Bestandteil einer sach- und fachgerechten Dienstleistung im Reifenfachhandel.
Sollten Ihre Kunden wider Erwarten darauf bestehen – insbesondere aus nicht nachvollziehbaren Kostengründen an dieser Stelle – auf das Auswuchten der Räder zu verzichten, sollten Sie sich dies dann aber auf jeden Fall schriftlich (rechtsverbindlich) – z.B. auf der Rechnung etc. – bestätigen lassen!
Dazu könnte beispielsweise folgende Formulierung verwendet werden:
Aktenkundige Bestätigung
Wir weisen unseren Kunden hiermit rechtsverbindlich darauf hin, dass nach dem von den Automobilherstellern dokumentierten Stand der Technik die technische Notwendigkeit des Auswuchtens der Räder aller Radpositionen besteht, da es ansonsten zu negativen Auswirkungen hinsichtlich der Fahrsicherheit, des Komforts und der Fahrzeuglebensdauer kommen kann.
Trotzdem besteht der Kunde auf die Montage nicht ausgewuchteter Räder an seinem Fahrzeug.
Dies geschieht ausschließlich auf sein Risiko, so dass damit jegliche Sachmängelhaftungsansprüche in diesem Zusammenhang gegen uns ausgeschlossen sind.
Der Kunde bestätigt uns das hiermit:
Datum: _____________________ Unterschrift: _____________________
Flyer Wuchten bei jedem Wechsel
Der neuaufgelegte Flyer „Wuchten bei jedem Wechsel“ bietet Reifenfachverkäufern und Verbrauchern kurz und knapp die wichtigsten Informationen rund um dieses Thema.
Der Flyer kann von BRV-Mitgliedern, abgesehen von Porto & Verpackung, kostenlos bestellt werden. Das Bestellformular steht auf der BRV-Website (www.bundesverband-reifenhandel.de) unter der Rubrik
Mitglieder > Service > Infomaterial
zur Verfügung.
