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Zuletzt aktualisiert: 07.2025

Unternehmerinnen und Unternehmer müssen Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten, wenn diese in einem 12-Monatszeitraum länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren.

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