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AU - Abgasuntersuchung

Zuletzt aktualisiert: 07.2022

Neue Anforderungen an AU und GAP

2019 wurde die Abgasuntersuchung als separate Prüfung abgeschafft und ist seitdem ein Teil der TÜV-Hauptuntersuchung (HU), welche bei Neuwagen nach drei Jahren und danach im Zweijahresrhythmus ansteht. Anstelle der damaligen AU-Plakette wird eine Extra-Bescheinigung ausgestellt. 

Seit dem 01.07.2022 gelten besondere Anforderungen für die Nachweise an erbrachte Abgasuntersuchungen (AU) und Gasanlagen-Prüfungen (GAP), damit diese durch den Prüfingenieur anerkannt werden. So werden die AU-Nachweise seit dem 01.07.2022 mit dem Beiblatt „Inspektionsbericht (AU-Nachweis)“ ausgedruckt. Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweilige anerkannte AU-Werkstatt in das Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Bundesinnungsverbandes des Kfz-Gewerbes eingebunden ist (die sog. AÜK-Zertifizierung) und alle Anforderungen des QMS erfüllt. 

Gemeinsam mit den Überwachungsorganisationen hat der ZDK die Information „Anforderungen an Nachweise zu Untersuchungen der Abgase und/oder Gasanlagen von Kfz ab dem 01.07.2022“ erstellt. Hauptadressat dieser Information sind die Prüfingenieure der Überwachungsorganisationen.

In dieser gemeinsamen Information wird dargelegt, dass seit dem 01.07.2022 AU und GAP von den Prüfingenieuren der Überwachungsorganisationen nur noch dann akzeptiert werden dürfen, wenn nachvollziehbar ist, dass diese beigestellten Werkstattuntersuchungen/-prüfungen unter akkreditierten Bedingungen durchgeführt wurden. In dieser Information wird aber auch klargestellt, dass bis Ende Juni 2022 ausgestellte AU- und GAP-Nachweise ohne DAkkS-Symbol im Rahmen ihrer ausgewiesenen Gültigkeit weiterhin akzeptiert werden.

Die Information ist unter der Bezeichnung „ZDK: Technische Mitteilung 2022-053“  auf der BRV-Website (www.bundesverband-reifenhandel.de) unter der Rubrik

Mitglieder > Service > Technik > Kfz-Service > Kfz-Technik

abrufbar.

Wir bitten alle BRV-Mitgliedsbetriebe, die als AÜK-zertifizierter Betrieb berechtigt sind, entsprechende AU- und GAP-Prüfungen durchzuführen, um Beachtung.

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