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Zuletzt aktualisiert: 01.2023

Viele Funktionen und Services im Fahrzeug sind heute über Software-Updates konfigurierbar und ermöglichen, insofern die hardware-technischen Voraussetzungen bereits im Fahrzeug geschaffen sind, eine Freischaltung auch nach dem Fahrzeugkauf.
Diese sind allerdings nur dann zulässig, wenn sie entweder bereits im Umfang der Typengenehmigung des Fahrzeuges mit freigegeben oder eben nicht genehmigungsrelevant sind. Damit ist sichergestellt, dass die Allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges nicht erlischt.

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