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Zuletzt aktualisiert: 09.2025

Bescheinigung für den Pannenfall

Da im Falle einer Reifenpannendienst-Intervention (nicht im Rahmen einer „normalen“ mobilen Reifenservicedienstleistung) nicht immer gewährleistet ist, dass ein eventuell auch beschädigtes RDK-System wieder instandgesetzt werden kann, hat der BRV eine mehrsprachige Panneninterventionsbescheinigung erstellt. Diese soll dazu dienen, den Fahrer bzw. den Fuhrparkleiter darüber zu informieren, dass ein nicht funktionierendes RDK-System einen Mangel darstellt, der baldmöglichst behoben werden muss. (Statement des BMDV: „Ist nach einem pannenbedingten Reifenwechsel die ordnungsgemäße Funktion eines Reifendrucküberwachungssystems nicht mehr gegeben, hat der Halter anschließend dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird.“).

Die Bescheinigung kann auch verwendet werden, wenn Pannenservice-bedingt ein abweichender Reifentyp auf einer Achse verbaut wurde, was in vielen europäischen Ländern (und wahrscheinlich auch in Deutschland nach der angekündigten Neufassung der StVZO) ebenfalls unzulässig ist.

Damit hat der Pannendienstleister seine Hinweispflicht erfüllt und dokumentiert, zudem hat der Fahrer für den Fall einer Fahrzeug-Kontrolle eine Bescheinigung über die (gerade oder kürzlich) erfolgte Pannenintervention in der Hand.

Wir bitten um Verständnis, dass der BRV keine Aussage zur rechtlich in der Praxis angewandten Interpretation der geforderten „unverzüglichen Mängelbeseitigung“ geben kann.

Die Panneninterventionsbescheinigung ist ein Formular zum Ausfüllen und liegt in aktuell deutscher, englischer, französischer, spanischer, italienischer, niederländischer, polnischer und rumänischer Sprache vor. 
 

Wenn die Pannenintervention in Deutschland abgewickelt wird, sollte in jedem Fall auch die deutsche Version der Panneninterventionsbescheinigung ausgefüllt und übergeben werden, um bei einer Kontrolle durch deutsche Behörden ein "lesbares Dokument" vorweisen zu können!

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