Zuletzt aktualisiert: 03.2023
Seit 2001 besteht ein Rahmenabkommen zwischen dem BRV und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte (GEMA).
Vergütungsnachlass für BRV-Mitglieder
Durch den Rahmenvertrag wird jedem BRV-Mitglied auf die jeweils geltenden GEMA-Vergütungssätze einen Nachlass von 20 Prozent eingeräumt.
Der Nachlass bezieht sich u. a. auf die Vergütungssätze für:
- Musikdarbietungen bei der Wiedergabe von Hörfunksendungen (z. B. im Verkaufsraum) und Ladenfunk
- Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern bzw. mit Tonträger-Wiedergabe (z. B. bei Veranstaltungen wie Tag der offenen Tür).
Anmeldungen von Musiknutzungen und die Einreichung von Musikfolgen (nach Live-Aufführungen, etwa bei einem Kundenevent) können unverändert über den Online-Service im Internet erfolgen (www.gema.de/musiknutzer). Auch die Meldeformulare sind auf der GEMA-Website zu finden.
Kontaktdaten:
GEMA
Postfach 30 12 40
10722 Berlin
Tel.: 030 588 58 999
E-Mail: kontakt@gema.de