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Zuletzt aktualisiert: 03.2023

Seit 2001 besteht ein Rahmenabkommen zwischen dem BRV und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte (GEMA). 

Vergütungsnachlass für BRV-Mitglieder

Durch den Rahmenvertrag wird jedem BRV-Mitglied auf die jeweils geltenden GEMA-Vergütungssätze einen Nachlass von 20 Prozent eingeräumt.  

Der Nachlass bezieht sich u. a. auf die Vergütungssätze für:  

  • Musikdarbietungen bei der Wiedergabe von Hörfunksendungen (z. B. im Verkaufsraum) und Ladenfunk
  • Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern bzw. mit Tonträger-Wiedergabe (z. B. bei Veranstaltungen wie Tag der offenen Tür).  

Anmeldungen von Musiknutzungen und die Einreichung von Musikfolgen (nach Live-Aufführungen, etwa bei einem Kundenevent) können unverändert über den Online-Service im Internet erfolgen (www.gema.de/musiknutzer). Auch die Meldeformulare sind auf der GEMA-Website zu finden. 

Kontaktdaten: 

GEMA 
Postfach 30 12 40 
10722 Berlin 

Tel.: 030 588 58 999 
E-Mail: kontakt@gema.de  

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