Alle Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen, sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte arbeitsrechtliche Vorschriften für ihre Beschäftigten zugänglich zu machen – in der Regel durch einen öffentlichen Aushang im Betrieb. Besonders in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die keine eigene Rechtsabteilung haben, ist diese Verpflichtung oft nicht bekannt. Die Aushangpflicht bezieht sich im Wesentlichen auf Gesetze zum Schutz von Arbeitnehmern, über die diese informiert werden sollen.
Zweck dieser Vorschrift ist es, sicherzustellen, dass Arbeitnehmer über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt sind. Der Zugang zu den aushangpflichtigen Inhalten muss dabei jederzeit einfach und problemlos möglich sein. Ausgehängt werden müssen nur jene Gesetze, die für den jeweiligen Betrieb und seine Beschäftigten relevant sind. Welche Gesetze das konkret betrifft, hängt von der Art und Struktur des Unternehmens ab. So ist die Röntgenverordnung (RöV) nur auszuhängen, wenn im Betrieb eine Röntgeneinrichtung vorhanden ist. Das Mutterschutzgesetz hingegen muss nur dann veröffentlicht werden, wenn regelmäßig mehr als drei Frauen im Unternehmen tätig sind. Eine Übersicht, welche Gesetze wann auszuhängen sind, finden Sie weiter unten.
Werden aushangpflichtige Vorschriften wesentlich geändert, ist die jeweils aktuelle Gesetzesfassung erneut vollständig auszuhängen oder auszulegen. Kommt ein Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nach, kann dies in bestimmten Fällen mit einem Bußgeld geahndet werden.
Hinweis: Aushangpflichtige Gesetze müssen gut sichtbar, leicht zugänglich und lesbar für alle Beschäftigten sein. Ein geeigneter Ort ist beispielsweise das betriebliche „Schwarze Brett“.