Grundzüge der elektronischen Rechnungsstellung
Die Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen ziehen zunehmend in den unternehmerischen Alltag ein. So sind seit 2011 die Rechnung in Papierform und in elektronischer Form weitgehend gleichgestellt. Wie bei Papierrechnungen sind die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit und die Lesbarkeit des Inhalts sicher zu stellen. Die Vorteile von e-Rechnungen, wie z.B. die geringeren Kosten (Porto, Papier, Drucker etc.), die Zeitersparnis, die direkte Verfügbarkeit der Rechnungen in allen Fachabteilungen und die schnellere Zustellung der Rechnung an die Kunden sind dabei einfach nicht von der Hand zu weisen.
Seit dem 27. November 2020 sind außerdem Lieferanten des Bundes verpflichtet, die Rechnungsstellung im Rahmen öffentlicher Aufträge in elektronischer Form vorzunehmen. Diese Umstellung war zuvor sukzessiv auf allen Verwaltungsebenen des Bundes eingeführt worden.
Im Folgenden stellen wir Ihnen kurz die Grundzüge der elektronischen Rechnungsstellung vor: