Klimaschein
Klimaschein ohne Sachkundebescheinigung?
Allgemein bekannt ist, dass für Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen oder anderen mobilen Kälte- und Klimaanlagen eine Sachkundebescheinigung nach §5 Chemikalien-Klimaschutzverordnung notwendig ist.
Bisher war die Branchenmeinung, dass der Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik in der Fachrichtung Reifen- und Fahrwerktechnik (MRV) zur Erlangung dieser Sachkundebescheinigung eine entsprechende Fortbildung besuchen muss.
Nach intensiver Diskussion mit dem Bundesumweltministerium sowie einer ausgewählten Handwerkskammer in Norddeutschland konnten wir unter Hinzuziehung des Zentralverbandes des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) erreichen, dass auch der Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik in der Fachrichtung Reifen- und Fahrwerktechnik, der nach der aktuellen Ausbildungsverordnung (Stand 2004) seine Ausbildung abgeschlossen hat, bei seiner zuständigen Handwerkskammer (HWK) einen Antrag auf Erteilung der Sachkundebescheinigung ohne weiterer Fortbildung stellen kann.
Eine Studie des Heinz-Piest-Instituts hat im Jahr 2009 die in Frage kommenden Berufe für Tätigkeiten an Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen der VO EG Nr. 303/2008 bis 307/2008 untersucht. Es wurde festgestellt, dass u. a. der Beruf des Mechanikers für Reifen- und Vulkanisationstechnik alle Anforderungen erfüllt, um aufgrund des Ausbildungszeugnisses eine unbefristete Sachkundebescheinigung für Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen zu erhalten. Der ZDK hat diese Studienergebnis jüngst ebenfalls bestätigt.
Zur konkreten Vorgehensweise: Wer für seinen MRV eine entsprechende Sachkundebescheinigung ausgestellt bekommen haben möchte, muss sich an seine zuständige HWK wenden und hier einen entsprechenden formlosen Antrag stellen. Nachfolgend ist ein Muster angehängt. Sollten Sie einen ablehnenden Bescheid von der HWK bekommen, schicken Sie uns bitte unverzüglich eine Kopie des Antrages und des ablehnenden Bescheides zu und wir kümmern uns darum.
Sachkundebescheinigung nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantragen wir die Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach §5 Absatz 2 Nr.5 i.V.m. §5 Absatz 2 Nr.1 Chemikalien-Klimaschutzverordnung für unsere/n Mitarbeiter/in Herrn/Frau XYZ für Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen.
Eine Kopie des Personalausweises sowie das Prüfungszeugnis für die abgelegte Gesellenprüfung im Ausbildungsberuf Mechaniker für Reifen und Vulkanisationstechnik (Fachrichtung: Reifen und Fahrwerktechnik) sind beigefügt.
Begründung: Eine Sachkundebescheinigung für die Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen wird u. a. an Personen ausgestellt, die eine befähigende handwerkliche Ausbildung erfolgreich absolviert haben. Mit Abschluss seiner/ihrer Ausbildung hat Herr/Frau XYZ eine voll umfängliche Abdeckung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erreicht.