Direkt zum Inhalt

Prüfung / Kalibrierung von Messgeräten

Zuletzt aktualisiert: 05.2025

Änderung Richtlinie zur Kalibrierung von Abgasmessgeräten

Im Verkehrsblatt 17/2024 Nr. 118 wurde die Änderung der Richtlinie zur Kalibrierung von Abgasmessgeräten, die für die Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa StVZO eingesetzt werden („AU-Geräte Kalibrierrichtlinie“) bekanntgegeben.

Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Mess‐ und Eichverordnung sind Abgasmessgeräte, die für die regelmäßige technische Überprüfung von Kraftfahrzeugen (Pkw, Nutzfahrzeuge) verwendet werden, vom Anwendungsbereich des Mess‐ und Eichrechts seit November 2021 ausgenommen. Dadurch wurde die Doppelprüfung an Abgasmessgeräten, bestehend aus der Eichung und Kalibrierung, aufgehoben. Die neue AU‐Geräte Kalibrierrichtlinie überträgt nun die Anforderungen des Mess‐ und Eichrechts in die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften.

Diese Änderungen sind spätestens ab dem 01.06.2026 von den nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 akkreditierten Kalibrierlaboren für die normkonforme Kalibrierung von Viergas‐ und Trübungsmessgeräten sowie Partikelzählern zwingend anzuwenden.

Die Frist zur Kalibrierung entspricht den Anforderungen des Anhangs III zur Richtlinie 2014/45/EU und ist monatsgenau, alle 12 Monate, durchzuführen.

Das „Verkehrsblatt Heft 17-2024-Nr. 118-Änderung RiLi Kalibrierung Abgasmessgeräte“ und die „ZDK-Kommentierung zur Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 118/2024“ sind auf der BRV-Website (www.bundesverband-reifenhandel.de) unter der Rubrik 

Mitglieder > Service > Recht > Gesetze & Verordnungen 

zu finden.

Mehr zu diesem Thema

Inhalt