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Zuletzt aktualisiert: 08.2020

Der branchenspezifische Kriterienkatalog des BRV definiert brancheneinheitliche, spezifische Anforderungen, die beim Audit von Altreifenentsorgern zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung überprüft werden. Vom BRV gegenüber Mitgliedern und anderen interessierten Kreisen empfohlene Betriebe erfüllen also die Zertifizierungskriterien gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung mit dem Zusatz „Altreifenentsorgung“ gemäß BRV-Kriterienkatalog.

Wir bitten die Mitglieder des BRV dringend, sich im eigenen Interesse nur der Altreifenentsorger zu bedienen, die der BRV auf seiner Empfehlungsliste führt!

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