Mit der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Produkte werden Verpflichtungen für Unternehmer und Händler in Bezug auf das Inverkehrbringen oder die Bereitstellung auf dem Unionsmarkt und die Ausfuhr von entwaldungsbezogenen Rohstoffen und zugehörigen Produkten aus der Union aufgeführt. Dieses betrifft auch unsere Branche beim Inverkehrbringen bzw. der Bereitstellung auf dem Markt von Reifen, die Naturkautschuk enthalten.
Die EUDR sollte ursprünglich am 30. Dezember 2024 in Kraft treten, dieses Datum wurde durch den Beschluss des EU-Parlaments vom 14. November 2024 auf den 30. Dezember 2025, bzw. auf den 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen verschoben.
Die zusätzlichen 12 Monate sollen als Übergangszeit dienen, um eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung zu gewährleisten. Der BRV begrüßt die zeitliche Verschiebung, jedoch sind auch nach wie vor noch viele offene Fragen in der praktischen Umsetzung zu klären.