Zuletzt aktualisiert: 05.2025
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist seit dem 2. Juli 2023 in Kraft. Es schützt Personen, die Verstöße gegen geltendes Recht melden, und setzt damit die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebenden um.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist seit dem 2. Juli 2023 in Kraft. Es schützt Personen, die Verstöße gegen geltendes Recht melden, und setzt damit die EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebenden um.