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Motorradreifen - Einfahren

Zuletzt aktualisiert: 03.2011

Kunden-Info dokumentieren

Motorrad- und Rollerreifen verfügen nach der Erstmontage oftmals noch nicht über optimale Straßenhaftung, sie müssen erst einige Kilometer mit zurückhaltender Fahrweise „eingefahren“ werden, bis sich Rückstände aus der Produktion und/oder eine gegebenenfalls auf den Reifen aufgebrachte Schutzschicht vollständig verflüchtigt haben.

Das Thema an sich ist in der Branche bekannt und die Empfehlung, dass neue Kraftrad-Reifen zunächst eingefahren werden sollen, wird in der wdk-Leitlinie 91 (Motorradreifen) gegeben. Bezüglich der rechtssicheren Kundeninformation gab es dazu seitens des BRV jedoch keine gesonderte Empfehlung. Da es in der Praxis diesbezüglich immer wieder einmal zu Auseinandersetzungen kommt, haben wir BRV-Justiziar Dr. Ulrich T. Wiemann um Rat gebeten. Hier sein Formulierungsvorschlag für die Information von Motorrad- und Rollerreifenkäufern:

Einfahren von neuen Motorradreifen

Wer einen Satz neuer Motorradreifen kauft, montieren lässt oder – entsprechende Fachkenntnis vorausgesetzt – selbst montiert, muss unbedingt im Interesse der eigenen und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer die zwingenden technischen Vorschriften für das Einfahren von Motorradreifen beachten. Dazu empfehlen die Fachorganisationen nachdrücklich: 

„Nach der Montage darf der Reifen nicht sofort voll beansprucht, sondern soll erst über eine Strecke von ca. 100 bis 200 km bei gemäßigter Fahrweise eingefahren werden. Erst wenn die bei Neureifen vorhandene glatte Oberfläche im Fahrbetrieb angeraut ist, stellt sich die maximale Haftung zwischen Reifen und Fahrbahn ein“. (Anm. d. Red.: Das ist der Wortlaut in der o.g. wdk-Leitlinie.)

Dieser technische Hinweis ist nicht etwa nur eine unverbindliche Empfehlung, sondern eine Regelung, die ausnahmslos und unbedingt einzuhalten ist. Wer diese Einfahrvorschriften nicht beachtet, riskiert schon im normalen Fahrbetrieb, erst recht aber bei plötzlichen Brems- oder Lenkmanövern infolge der noch unzureichenden Haftung zwischen Reifen und Fahrbahndecke unkontrolliertes Verhalten der Maschine, Stürzen oder sogar schwere Unfälle.

Das sollte jeder verantwortungsbewusste Motorradfahrer auf jeden Fall vermeiden. Hinzu kommt, dass im Fall von Schaden oder Unfall überaus fraglich ist, ob die eigene Versicherung, insbesondere Kaskoversicherung zahlt. Denn wer sich an diese Vorschriften nicht hält, handelt grob fahrlässig mit der Folge, dass der Versicherungsschutz mindestens gefährdet ist oder ganz entfallen kann.“

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