Hinweis zu den Muster-Arbeitsverträgen
Bitte beachten Sie, dass ein Muster-Arbeitsvertrag der ersten Orientierung dienen und Vorschläge für Formulierungen geben soll. Andere oder zusätzliche Formulierungen sind möglich, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
Bitte passen Sie diese Vorlagen – gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts – auf die individuellen Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen an. Hierzu können interessierte BRV-Mitglieder (auf eigene Kosten) auch die BRV-Partnerkanzlei kontaktieren: JEP Rechtsanwälte Jensen Emmerich PartG mbB.