UVV-Prüfung von mobilen Ladeleitungen-/kabeln
Sehr geehrte BRV-Mitglieder!
Wie bereits mehrfach berichtet, stellt die jährlich vorgeschriebene UVV-Prüfung für gewerblich genutzte Elektro- oder Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge nach DGUV Vorschrift 70 nach wie vor ein Problem dar. Hintergrund ist die Tatsache, dass bei diesen Fahrzeugen die (mobilen) Ladeleitungen/-kabel ebenfalls gemäß DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ geprüft werden müssen, was bisher nur Elektrofachkräften vorbehalten ist.
Der ZDK weist nun nochmals darauf hin, dass trotz der seit 2023 laufenden Abstimmungsversuche zwischen dem Sachgebiet Elektrotechnik und Feinmechanik der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) und dem Sachgebiet Fahrzeugbau, -antriebssysteme, Instandhaltung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM), sowie den relevanten Stakeholdern aus der Kfz-Branche, die im Markt bereits verfügbare Schulung „Fachkundige für Hochvoltsysteme“ aktuell nicht für die Prüfung von ortsveränderlichen (mobilen) Ladeleitungen qualifiziert und im Falle eines Arbeitsunfalls kein Versicherungsschutz besteht.
Leider konnte bisher kein einheitlich abgestimmtes Konzept, insbesondere bezogen auf die Umsetzung von Herstellerprüfanweisungen, Benutzung von spezifischen Prüfgeräten und einer mit dem Hersteller abgestimmten Prüfung, erzielt werden.
Am 21.01.2025 hat initiiert durch das Sachgebiet Fahrzeugbau, -antriebssysteme, Instandhaltung der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) eine Sitzung zur Besprechung des weiteren Vorgehens dieser Thematik stattgefunden. In dieser Sitzung wurde beschlossen, dass gemeinsam eine „Fachbereich Aktuell“ Schrift mit den notwendigen Qualifizierungsinhalten und Umfang erstellt wird. Der ZDK wird sich aktiv an diesem Arbeitskreis beteiligen.
Wir bitten um Beachtung!
Wir werden über den weiteren Verlauf in dieser Angelegenheit berichten.
Michael Schwämmlein

Geschäftsführer Technik